Kleine Mengen: das Ordnungsbussenverfahren
Werden bei einer Kontrolle bis zu 10 Gramm Cannabis für den erkennbaren Eigenkonsum einer erwachsenen Person gefunden, kommt in der Regel das vereinfachte Ordnungsbussenverfahren nach Art. 28b BetmG zur Anwendung. Es wird eine feste Busse von 100 Franken ausgesprochen. Quelle: Beobachter, Spectra.
Sofort zahlen oder innerhalb von 30 Tagen
Diese Busse kann direkt an Ort und Stelle oder innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden. Wird sie fristgerecht begleichen, ist die Angelegenheit damit erledigt, ohne dass ein reguläres Strafverfahren eröffnet wird. Das Verfahren selbst verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Wenn die Busse bestritten oder nicht bezahlt wird
Wird die Busse nicht innerhalb der Frist bezahlt oder bestreitet die betroffene Person den Sachverhalt, wird ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet. In diesem Fall kann sich der Aufwand und das mögliche Ergebnis deutlich von der einfachen Busse unterscheiden.
Mehr als 10 Gramm: ein anderes Verfahren
Übersteigt die gefundene Menge 10 Gramm, ist das Ordnungsbussenverfahren nicht mehr anwendbar. Die Polizei stellt den Stoff sicher und meldet den Fall der Staatsanwaltschaft, was zu einer regulären Strafuntersuchung führen kann – insbesondere wenn ein Verdacht auf Handel, Weitergabe oder Anbau besteht. Quelle: BAG.
Verhalten während der Kontrolle
Bei einer Kontrolle ist es sinnvoll, ruhig zu bleiben, Angaben zur Person korrekt zu machen und den Anweisungen der Polizei zu folgen. Ob und wie ausführlich man sich zu Details des Konsums äussert, ist eine persönliche Entscheidung; wer unsicher ist, kann auf sein Recht verweisen, sich später mit rechtlichem Beistand zu äussern, insbesondere wenn die Menge über die vereinfachte Ordnungsbussen-Grenze hinausgeht.
Medizinalcannabis bei einer Kontrolle
Wer Cannabis auf ärztliches Rezept mit sich führt, sollte im Idealfall die Originalverpackung und eine Kopie des Rezepts bereithalten, um die legale Herkunft im Zweifelsfall unmittelbar belegen zu können.




