Ein strenger Grenzwert seit 2005
Die Schweiz wendet im Strassenverkehr seit 2005 eine strenge, praktisch einer Null-Toleranz nahekommende Regelung für THC an: Der gesetzliche Grenzwert liegt bei 1,5 Mikrogramm THC pro Liter Blutserum. Das Bundesgericht hat diese strenge Regelung als «diskussionswürdig», aber rechtlich zulässig bestätigt. Quelle: SRF, Sucht Schweiz.
Wie eine Kontrolle abläuft
Besteht bei einer Verkehrskontrolle der Verdacht auf Cannabiskonsum, kann die Polizei einen Drogen-Schnelltest durchführen. Fällt dieser positiv aus, wird in der Regel eine Blutprobe angeordnet, um den genauen THC-Wert im Blutserum zu bestimmen. Quelle: 147.ch.
Konsequenzen bei Überschreitung
Wird der Grenzwert von 1,5 Mikrogramm pro Liter erreicht oder überschritten, gilt die betreffende Person als fahrunfähig. Das kann zu einer Busse, in schwereren Fällen zu einer Freiheitsstrafe sowie zu einem Führerausweisentzug von mindestens drei Monaten führen. Bei einer ersten Widerhandlung ohne weitere Auffälligkeiten sind Bussen zwischen 600 und 3.000 Franken möglich; auch niedrigere gemessene Werte können bereits mit Verwarnungen, einem einmonatigen Ausweisentzug oder Bussen bis 3.000 Franken sanktioniert werden. Quelle: FF Law.
Auch Medizinalcannabis ist betroffen
Der Grenzwert gilt unabhängig davon, ob das Cannabis medizinisch verschrieben wurde oder aus dem Freizeitbereich stammt. Wer mit einem ärztlichen Cannabis-Rezept regelmässig fährt, sollte sich vorab mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt über die Fahrtüchtigkeit und mögliche Risiken austauschen. Quelle: Cannaviva.
Vorsicht auch bei CBD
Da manche CBD-Produkte geringe Mengen THC enthalten können, ist auch nach dem Konsum von CBD-Produkten Vorsicht geboten, insbesondere bei höher dosierten oder unklar deklarierten Produkten.
Fazit
Der Schweizer Grenzwert ist im internationalen Vergleich streng. Wer Cannabis konsumiert hat – ob medizinisch oder freizeitmässig – sollte bis zum sicheren Abklingen der Wirkung grundsätzlich nicht Auto fahren.




