Die 10-Gramm-Grenze
Ausserhalb der städtischen Pilotprojekte bleibt Cannabis mit mehr als 1 % THC in der Schweiz eine kontrollierte Substanz nach dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG). Für den Besitz kleiner Mengen gilt jedoch eine pragmatische Regel: Wer als erwachsene Person nicht mehr als 10 Gramm für den Eigenkonsum bei sich trägt, macht sich mit dem reinen Besitz nicht strafbar. Der Konsum selbst kann allerdings mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken nach Art. 28b BetmG geahndet werden. Quelle: Beobachter, Spectra.
Wie die Ordnungsbusse funktioniert
Die Busse kann direkt bei der Kontrolle oder innerhalb von 30 Tagen bezahlt werden – damit ist der Vorfall in der Regel erledigt, ohne dass ein ordentliches Strafverfahren eröffnet wird. Ein solches Verfahren kommt nur dann zustande, wenn die Busse nicht fristgerecht bezahlt wird oder die betroffene Person den Sachverhalt bestreitet.
Was passiert bei mehr als 10 Gramm?
Überschreitet die mitgeführte Menge die 10-Gramm-Grenze, ist das vereinfachte Ordnungsbussenverfahren nicht mehr anwendbar. Die Polizei stellt den Stoff sicher und meldet den Fall der Staatsanwaltschaft, was zu einem regulären Strafverfahren führen kann – mit entsprechend höheren möglichen Konsequenzen, insbesondere bei Verdacht auf Handel oder Weitergabe. Quelle: Bundesamt für Gesundheit (BAG).
Sonderfall Pilotprojekte
Innerhalb der städtischen Pilotversuche gelten andere, projektspezifische Mengenregeln, meist rund 10 Gramm THC pro Monat für registrierte Teilnehmende. Diese Regelung ist von der allgemeinen Ordnungsbussen-Grenze für den Rest der Schweiz zu unterscheiden.
Was bedeutet das praktisch?
Für die grosse Mehrheit der Fälle mit kleinen, eindeutig persönlichen Mengen bedeutet die aktuelle Praxis eine spürbare Entkriminalisierung im Alltag – ohne dass Cannabis dadurch generell legal wird. Wer unsicher ist, wie eine konkrete Situation zu bewerten ist, sollte sich nicht auf pauschale Aussagen aus dem Internet verlassen, sondern im Zweifel rechtliche Beratung einholen.




