Grundsätzlich illegal, mit wenigen Ausnahmen

Cannabis zum Freizeitkonsum bleibt in der Schweiz ausserhalb einer kleinen Zahl registrierter wissenschaftlicher Pilotprojekte illegal. Wer Cannabisblüten oder -produkte mit mehr als 1 % THC besitzt, verkauft oder anbaut, bewegt sich grundsätzlich im Bereich des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG). Das gilt unabhängig davon, ob es sich um wenige Gramm für den Eigenkonsum oder grössere Mengen handelt – der Unterschied liegt vor allem in der Höhe der Konsequenzen.

Die Pilotprojekte als kontrollierte Ausnahme

Seit August 2022 laufen in mehreren Schweizer Städten – darunter Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf – sogenannte Pilotversuche unter der Aufsicht des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Vorab registrierte, erwachsene Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Stadt können dort in Apotheken, Fachgeschäften oder über Vereine kontrolliert produzierte, rückverfolgbare Cannabisblüten und Haschisch kaufen, meist begrenzt auf rund 10 Gramm THC pro Monat. Rund 7.000 Personen nehmen aktuell an diesen Projekten teil; das Zürcher Teilnehmer-Limit wurde im Juli 2025 von 2.100 auf 3.000 erhöht. Wichtig: Diese Projekte sind ausschliesslich registrierten lokalen Einwohnern vorbehalten, nicht Touristen oder Zugezogenen ohne Anmeldung. Quelle: Forbes, Business of Cannabis.

Kleine Mengen ausserhalb der Pilotprojekte

Ausserhalb dieser Projekte gilt: Cannabis mit einem THC-Gehalt über 1 % zählt als kontrollierte Substanz. Wer als erwachsene Person eine kleine Menge für den Eigenkonsum bei sich trägt, wird in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt, sondern mit einer Ordnungsbusse belegt. Grössere Mengen, Handel oder Anbau werden dagegen deutlich strenger geahndet.

Medizinalcannabis als eigener Bereich

Getrennt von der Freizeitfrage existiert seit August 2022 ein deregulierter Zugang zu medizinischem Cannabis: Jede Ärztin und jeder Arzt mit gültiger kantonaler Praxisbewilligung kann es verschreiben, ohne vorherige Sonderbewilligung des Bundes. Dieser medizinische Weg ist unabhängig vom Wohnort in der ganzen Schweiz möglich und wird in eigenen Artikeln dieser Reihe vertieft.

Fazit

Die Schweiz befindet sich in einer Übergangsphase: Freizeitkonsum ist ausserhalb der Pilotprojekte illegal, Medizinalcannabis ist seit 2022 spürbar einfacher zugänglich, und ausgewählte Städte testen kontrollierte Verkaufsmodelle. Eine landesweite Legalisierung nach Vorbild anderer Länder ist bislang nicht terminiert.