Kein Rezept auf Zuruf

Seit der Deregulierung im August 2022 kann in der Schweiz jede Ärztin und jeder Arzt mit kantonaler Praxisbewilligung Cannabis verschreiben. Das bedeutet aber nicht, dass jede Person mit jedem Anliegen automatisch ein Rezept erhält. Die Entscheidung liegt im medizinischen Ermessen der behandelnden Fachperson und orientiert sich an anerkannten Anwendungsgebieten. Quelle: Global Compliance News / Baker McKenzie.

Anerkannte Anwendungsbereiche

Zu den am häufigsten genannten Indikationen zählen chronische Schmerzen, die auf herkömmliche Therapien nicht ausreichend ansprechen, Spastik im Rahmen einer Multiplen Sklerose, Übelkeit und Erbrechen infolge einer Chemotherapie sowie therapieresistente Formen der Epilepsie. Quelle: MedCan.ch.

Der Weg zum Rezept

In der Praxis bedeutet das: Wer glaubt, von Medizinalcannabis profitieren zu können, bespricht dies mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt. Diese oder dieser prüft die Diagnose, bisherige Behandlungsversuche und mögliche Alternativen, bevor ein Rezept ausgestellt wird. Eine Cannabis-Therapie ist damit ein medizinischer Entscheid im Einzelfall, kein automatischer Anspruch.

Kein Ersatz für den Freizeitkonsum

Wichtig ist die klare Trennung zum Freizeitbereich: Ein medizinisches Rezept ist an eine konkrete Diagnose gebunden und unterliegt ärztlicher Kontrolle. Es ist kein legaler Umweg, um ausserhalb dieser medizinischen Indikationen an Cannabis zu gelangen.

Was bei Ablehnung möglich ist

Lehnt eine Ärztin oder ein Arzt ein Rezept ab, kann eine Zweitmeinung bei einer anderen Fachperson eingeholt werden. Da die Entscheidung im ärztlichen Ermessen liegt, kann die Einschätzung von Praxis zu Praxis unterschiedlich ausfallen.