Die Reform von 2022

Am 1. August 2022 trat in der Schweiz eine Revision des Betäubungsmittelgesetzes in Kraft, die das grundsätzliche Verbot für medizinisches Cannabis aufhob und die frühere Pflicht abschaffte, für jede Verschreibung eine individuelle Ausnahmebewilligung beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) einzuholen. Quelle: Global Compliance News / Baker McKenzie, MedCan.ch.

Wer darf verschreiben?

Seither kann grundsätzlich jede Ärztin und jeder Arzt mit gültiger kantonaler Praxisbewilligung ein reguläres Betäubungsmittel-Rezept für Cannabis ausstellen – ohne vorherige Sonderbewilligung des Bundes. Das Rezept wird in einer Apotheke mit kantonaler Betäubungsmittel-Lizenz eingelöst, ganz ähnlich wie bei anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten.

Für welche Beschwerden?

Zu den anerkannten Anwendungsbereichen zählen unter anderem chronische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, Übelkeit infolge einer Chemotherapie sowie therapieresistente Epilepsie. Die konkrete Entscheidung, ob Cannabis im Einzelfall sinnvoll ist, liegt bei der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt.

Kostenerstattung bleibt Einzelfallsache

Auch wenn der Zugang administrativ einfacher geworden ist, bedeutet das nicht automatisch, dass die Kosten übernommen werden. Die Erstattung durch die obligatorische Grundversicherung wird weiterhin von Fall zu Fall geprüft, unter anderem abhängig von der Diagnose und den bereits ausgeschöpften Standardtherapien.

Warum diese Deregulierung wichtig ist

Vor 2022 war der Zugang zu medizinischem Cannabis in der Schweiz mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, da jede Verschreibung einzeln bewilligt werden musste. Die Reform hat diesen Prozess erheblich beschleunigt und Cannabis medizinisch stärker in die reguläre Versorgung integriert, ohne dabei die Regeln für den Freizeitkonsum zu verändern, der weiterhin separat geregelt ist.