Schritt 1: Das ärztliche Gespräch
Der erste Schritt führt zu einer Ärztin oder einem Arzt mit gültiger kantonaler Praxisbewilligung. Seit August 2022 kann diese Fachperson ein Cannabis-Rezept eigenständig ausstellen, ohne vorher eine Sonderbewilligung beim Bundesamt für Gesundheit einholen zu müssen. Quelle: Global Compliance News / Baker McKenzie.
Schritt 2: Die Verschreibung
Wird Cannabis als geeignete Therapieoption eingeschätzt, stellt die Ärztin oder der Arzt ein reguläres Betäubungsmittel-Rezept aus – vergleichbar mit anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.
Schritt 3: Die Apotheke
Eingelöst wird das Rezept in einer Apotheke, die über eine kantonale Betäubungsmittel-Lizenz verfügt. Nicht jede Apotheke führt automatisch Cannabisprodukte; im Zweifel lohnt sich eine kurze Nachfrage vorab, ob das verschriebene Präparat vorrätig ist oder bestellt werden muss.
Schritt 4: Kostenfrage klären
Da die Übernahme durch die obligatorische Grundversicherung im Einzelfall geprüft wird, empfiehlt es sich, frühzeitig mit der Krankenkasse zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kostenbeteiligung möglich ist. Ohne Zusage besteht das Risiko, die Kosten zunächst selbst tragen zu müssen.
Laufende Behandlung
Wie bei anderen Dauertherapien ist eine regelmässige ärztliche Begleitung sinnvoll, um Wirkung, Dosierung und mögliche Nebenwirkungen zu überprüfen. Die verschreibende Fachperson bleibt während der gesamten Behandlung die zentrale Ansprechperson.


