Zwei unterschiedliche Systeme

Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raums, was unter anderem den Wegfall systematischer Grenzkontrollen an vielen Übergängen bedeutet. Gleichzeitig ist die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union und somit nicht an EU-Recht im engeren Sinn gebunden. Für Cannabis bedeutet das: Die Schweiz setzt ihre eigene nationale Gesetzgebung um, unabhängig davon, wie einzelne EU-Staaten Cannabis regeln.

Warum das bei Medizinalcannabis relevant wird

Innerhalb der EU existiert mit Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens ein Rahmen, der Patientinnen und Patienten erlaubt, für begrenzte Zeit verschriebene Betäubungsmittel über Grenzen hinweg mitzuführen. Weil die Schweiz zwar dem Schengen-Raum, nicht aber der EU angehört, ist unklar, in welchem Umfang dieser Rahmen für Reisen von und in die Schweiz konkret angewendet wird – eine offizielle Schweizer Bestätigung des genauen Prozesses für einreisende Patientinnen und Patienten liegt nicht vor.

Keine automatische Übernahme von EU-Cannabis-Regeln

Ändert ein EU-Land seine Cannabis-Gesetzgebung, hat das keine direkte, automatische Auswirkung auf die Schweizer Regelung. Die Schweiz entscheidet eigenständig über ihre Politik, wie die eigenen, national organisierten Pilotprojekte in Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf zeigen.

Was Reisende beachten sollten

Wer Cannabis – ob medizinisch verschrieben oder als CBD-Produkt – über die Schweizer Grenze mitnehmen möchte, sollte sich nicht auf EU-Regeln verlassen, sondern die jeweils am Zielort geltenden nationalen Vorschriften prüfen. Insbesondere bei CBD-Produkten ist zu beachten, dass der in der Schweiz erlaubte THC-Grenzwert von 1 % höher liegt als der in vielen EU-Ländern übliche Grenzwert von 0,2 % oder 0,3 %, was ein in der Schweiz legales Produkt im EU-Ausland zu einem illegalen Produkt machen kann. Quelle: Vaporspirit.

Fazit

Die Doppelrolle der Schweiz als Schengen-Mitglied ohne EU-Mitgliedschaft schafft bei Cannabis-Reisen eine Grauzone, insbesondere im medizinischen Bereich. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte offene Fragen direkt bei Swissmedic, dem Bundesamt für Gesundheit oder der Zielland-Behörde klären, statt sich auf allgemeine Annahmen zu verlassen.