Zwei unterschiedliche Zugangswege

In der Schweiz gibt es aktuell zwei legale Wege, um Zugang zu Cannabis zu erhalten: die städtischen Pilotprojekte für Freizeitkonsum und den medizinischen Weg über ein ärztliches Rezept. Beide funktionieren nach völlig unterschiedlichen Logiken.

Voraussetzungen beim Pilotprojekt

Die Pilotversuche in Zürich, Basel, Bern, Lausanne und Genf setzen voraus, dass die teilnehmende Person volljährig ist, ihren Wohnsitz in der jeweiligen Stadt hat und sich vorab registriert. Eine medizinische Diagnose ist nicht erforderlich – der Zugang erfolgt im Rahmen eines wissenschaftlichen, staatlich beaufsichtigten Modellversuchs mit begrenzten Teilnehmerplätzen und einer Mengenbegrenzung von rund 10 Gramm THC pro Monat. Quelle: Forbes.

Voraussetzungen bei Medizinalcannabis

Der medizinische Weg setzt dagegen eine ärztliche Indikation voraus – etwa chronische Schmerzen, MS-Spastik, Chemotherapie-bedingte Übelkeit oder therapieresistente Epilepsie. Seit August 2022 kann jede Ärztin und jeder Arzt mit kantonaler Praxisbewilligung das Rezept ausstellen, unabhängig vom Wohnort der Patientin oder des Patienten in der Schweiz. Eine Registrierung in einer bestimmten Stadt ist nicht erforderlich. Quelle: Global Compliance News / Baker McKenzie.

Verfügbarkeit und Reichweite

Die Pilotprojekte sind geografisch stark begrenzt – nur in den beteiligten Städten und nur für dort registrierte Einwohner. Medizinalcannabis ist demgegenüber landesweit über jede Apotheke mit kantonaler Betäubungsmittel-Lizenz zugänglich, sofern ein gültiges Rezept vorliegt.

Kosten

Im Pilotprojekt zahlen Teilnehmende die Produkte in der Regel selbst, zu Preisen, die sich an einem kontrollierten Markt orientieren. Bei Medizinalcannabis kann unter Umständen eine teilweise Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen – dies wird jedoch stets im Einzelfall geprüft und ist nicht garantiert.

Welcher Weg passt zu wem?

Wer aus gesundheitlichen Gründen Cannabis benötigt, ist über den medizinischen Weg meist besser abgesichert, da er landesweit verfügbar ist und potenziell von einer Kostenbeteiligung profitieren kann. Wer als registrierter Einwohner einer beteiligten Stadt lediglich Interesse an einem kontrollierten Freizeitzugang hat, kann sich für ein Pilotprojekt registrieren lassen – sofern noch Teilnehmerplätze frei sind.